ING Diba macht vorerst sämtliche Preiserhöhungen rückgängig

BGH-Urteil stellt Bankenwelt auf den Kopf

Nach einem Gebühren-Urteil des Bundesgerichtshofes will die ING Diba vorerst sämtliche Preiserhöhungen aussetzen. Dies geht aus einem Bericht von Finanz-Szene.de hervor. Das betrifft wohl auch die Kontoführungsgebühr des Girokontos in Höhe von 4,90 Euro.

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Gebühren für Kontoführung, Scheckeinreichungen und Co. auf Eis gelegt

Die ING Deutschland wird laut Informationen von Finanz-Szene.de alle vom Gebühren-Urteil des BGH erfassten Preiserhöhungen aussetzen. - Quelle: Shutterstock.com

Der BGH hat sein Gebühren-Urteil gefällt und die ING Diba zieht ihre Konsequenzen. Laut Finanz-Szene.de setzt die Direktbank sämtliche Preiserhöhungen aus. Weitere Details dazu gibt es bisher nicht. Laut Berichten soll dies aber auch die im Mai 2020 eingeführte Kontoführungsgebühr in Höhe von 4,90 Euro betreffen. Diese wurde erhoben, wenn der Kunde keinen Geldeingang von mindestens 700 Euro vorweisen konnte.

Ferner sollen auch kleinere Gebührenerhöhungen zurückgenommen werden. Das betrifft unter anderem die erhöhten Preise für Services wie Scheckeinreichungen, geplatzte Lastschriften, die Ein- und Auszahlungen von Bargeld in den Filialen des Kooperationspartners Reisebank sowie den Bezug von Bargeld im Ausland.

Banken hüllen sich in Schweigen und wollen Urteil prüfen

Die Entscheidung der deutschen ING könnte eine Art Signalwirkung für das Bankenwesen hierzulande haben – auch wenn sich zahlreiche Banken und Sparkassen bisher zu dem Urteil des BGH vornehmlich zurückhalten. Auf Nachfrage von Finanz-Szene.de kam oft nur zurück, dass man die Urteilsbegründung eingehend prüfen wolle.

Der Druck auf die anderen Finanzinstitute wächst ohne Zweifel. Allein die Deutsche Bank hat noch auf das Urteil reagiert und räumte gegenüber Finanz-Szene.de ein, dass es nicht nur um die Rückzahlung bereits erhobener Gebühren geht, sondern auch darum, die entsprechenden Gebühren vorerst nicht mehr zu erheben.

Gebühren-Urteil mit Signalwirkung

Das BGH hatte in seinem Gebühren-Urteil festgesetzt, dass Deutschlands Banken zu Unrecht eingeführte und erhöhte Entgelte zurücknehmen müssen – und zwar mindestens rückwirkend bis zum Jahr 2018. Das Urteil betrifft nicht nur Banken und Sparkassen, sondern auch andere Unternehmen, die über die sogenannte „Zustimmungsfiktion“ der AGBs den Verbraucher dazu gebracht haben, Gebührenerhöhungen zu akzeptieren. Dafür bedarf es keiner expliziten Zustimmung. Das Schweigen, also Nichtstun, wurde hier von den Banken bereits als Einverständnis gewertet. Genau das hat den BGH zu dem für die Banken harten Urteil bewogen.

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