Digitale Wertpapiere: Kryptowertpapier-Register gilt als Meilenstein
Neuer Gesetzentwurf zu elektronischen Wertpapieren
Der Gesetzesentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere wird schon jetzt als Meilenstein bezeichnet: Er könne den Weg für die Digitalisierung der Finanzwelt ebnen und den Finanzplatz Deutschland attraktiver machen.
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Wegfall der Urkundenpflicht
Die Resonanz auf den neuen Gesetzentwurf zur Einführung digitaler Wertpapiere ist positiv ausgefallen. Branchenexperten sehen darin eine zukunftsweisende gesetzgeberische Initiative, die den Weg für eine weitere Digitalisierung der Finanzwelt ebnet. Der Entwurf zeige sich aufgeschlossen gegenüber neuen Technologien und könne die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland stärken, so der Tenor. Der Gesetzentwurf enthält zwei wesentliche Änderungen: zum einen würde damit die Pflicht zur Erstellung einer Wertpapierurkunde entfallen. Stattdessen müssten elektronische Wertpapiere nur noch in ein Register eingetragen werden. Dafür sind zwei Formen vorgesehen, das zentrale Register über elektronische Wertpapiere sowie das Kryptowertpapierregister. Letzteres könnte auf einem blockchain-basierten Modell basieren.
Umfassender Eigentumsschutz
Zum anderen sieht der Referentenentwurf vor, dass elektronische Wertpapiere künftig als Sache im Sinn des § 90 BGB gelten sollen. Digitale Assets würden dadurch körperlichen Gegenständen gleichgestellt. Anleger hätten damit den gleichen Eigentumsschutz wie bei herkömmlichen Wertpapieren, etwa im Falle einer Insolvenz oder Zwangsvollstreckung. Offene Detailfragen zum neuen Gesetzentwurf können nun im Rahmen des Konsultationsprozesses behandelt werden.
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